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Der Bann

Luther verbrennt die Bannandrohungsbulle und die kanonischen Rechte vor dem Elstertor in Wittenberg
1518 leitete die römisch-katholische Kirche gegen Martin Luther eine Voruntersuchung wegen Ketzerei ein. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise setzte statt des in Rom geplanten Verhörs eine Anhörung in Augsburg durch. Im Gespräch mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Cajetan weigerte sich Luther seine Schriften zu widerrufen und musste aus der Stadt fliehen.

1519 kam es in Leipzig zur Disputation zwischen Martin Luther und Johannes Eck. Luther erklärte dort, dass auch Konzile irren können und zweifelte die göttliche Berufung des Papstes an. Diese Aufsehen erregenden Äußerungen galten bei Luthers Zeitgenossen als Beweis der Ketzerei.

Am 15. Juni 1520 erließ der Papst die Bannandrohungsbulle gegen Martin Luther, welche dieser am 10. Dezember unter dem Jubel der Wittenberger vor einem der Stadttore verbrannte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Arbeiten Luthers bereits die  meist gedruckten Schriften im Reich.
 
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